Der vergessene aktive Schallschutz
Fluglärm über Nauheim und Königstädten


Satire zu 60 Jahre SID-Flugverfahren


Es begab sich aber zu der Zeit, als am Frankfurter Flughafen Radarführungs-Strecken eingeführt wurden: Da respektierten zuständige Administrationen und autorisierte Organisationen rund um den Flughafen die Schutzbedürftigkeit der Menschen. Es wurden Abflugverfahren gebündelt und abseits von Siedlungen verordnet nach dem Grundsatz: Fluglärm mindern.

Doch dann machten sich diametrale Interessen auf den Weg und raubten das Juwel lärmgeminderter Abflugverfahren im Südwesten. Unter dem Deckmantel des guten Scheins „Fluglärm mindern, die Menschen in den Flughafenregionen besser schützen“ wurden Lärmerhöhungen in einem Schutzgesetz-Antrag versteckt und der Bundes-Legislative erläutert: „Die Lärmobergrenze wird am besten in Form eines Lärmindex eingeführt…“:

Aber gewählte Volksvertreter der obersten Legislative, gestützt von autorisierten Hütern guter Sitten mit Blick auf vorgegebene Regularien, lehnten anno 2021 den umstrittenen Gesetzesantrag ab.

Im Südwesten aufkeimende Hoffnung, menschliche Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit wieder respektiert zu bekommen, verlief im Sand. Der unterlegene  Hüter des Lärmschutzbereiches, geißelt  weiterhin Höchstbetroffene:

Mit beispielhafter Darstellung wird Lärm in Betrachtungsgebiete abgegrenzt, Personenzahlen zugeordnet und Anteile Hochbelästigter ermittelt. Eine aufsummierte Hochbelästigtenzahl kennzeichnet Indexpunkte pro Betrachtungsgebiet… alles entgegen einschlägig abgelehnter Rechtsgrundlage durch die oberste Bundes-Legislative…

… Doch die Hoffnung stirbt zuletzt. Mit der Wiederauferstehung eines lärmgeminderten Abflugverfahrens wird fest gerechnet:
Im Südwesten am Frankfurter Flughafen.


Nau‘m & Kinsteere