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Frankfurter Flughafenerweiterung
Lärmschutzbereiche, Gesetze und Gesetzesinitiativen
Frankfurt/Chemnitz 2013: Der Lehrstuhl Wirtschaft der Technischen Universität Chemnitz forschte und analysierte das Mediationsverfahren um den Frankfurter Flughafenausbau mit dem Ergebnis:
"Das Mediationsverfahren ist ein Lehrbeispiel, wie unter der Oberfläche eines guten Scheins getrickst wurde, um ein Großprojekt durchzubringen…"
Zitat: Prof. Dr. Friedrich Thießen, TU Chemnitz am 03. Juni 2013 in Frankfurt.
Wiesbaden-Frankfurt 2001-2002: Plötzliches Umdenken im Fluglärmschutz-Verständnis
Für eine circa dreißigprozentige Flughafenerweiterung forderte der Flughafenbetreiber ein Abflugverfahren, welches das am Frankfurter Flughafen eingeführte System lärmarmer Abflugverfahren bei Westlage-Betrieb aushebeln würde.
Daraufhin lehnte die für das Erweiterungsprojekt federführende Fachbehörde – das Regierungspräsidium Darmstadt – in einem ersten nicht veröffentlichten Entwurf ihrer Stellungnahme alle Vorhabens-Varianten zunächst als „nicht raumverträglich“ ab.
Doch aus dem weisungsbefugten Hessischen Wirtschaftsministerium kam die Planungsvorgabe:
„Die Vereinbarkeit der Vorhabensvarianten… kann mit den Erfordernissen der Raumordnung hergestellt werden *).
*) Quelle: Lebensquelle (Bann)Wald 2002, S. 8+9, IG Bauen-Agrar-Umwelt
… Nach einem augenscheinlich perfekt abgestimmten Zeitablaufplan zur Flughafenerweiterung erfolgten danach sukzessive: Planfeststellung = 2007, Siedlungsbeschränkungen = 2010, Lärmschutzbereichsverordnung = 2011, erster Spatenstich für Terminal 3 = 2015, Lärmobergrenze-Festlegung = 2017...
… Hinweise auf Marktsättigung, beispielsweise zum Bedarf für ein drittes Terminal, oder richterliche Rügen zum umstrittenen Abflugverfahren über höchstbetroffene Flughafenanrainer, blieben unberücksichtigt …
Kennzeichnend für zurückliegende 20 Jahre sind umstrittene legislative Initiativen im Bundesrat und Bundestag, die das System lärmarmer Abflugverfahren durch Lärmkontingente austauschen wollten.
Ein entsprechender Gesetzesantrag (Drucksache 19/27211 v. 03.03.2021), der das Frankfurter Lärmobergrenze-Lärmindex Modell legitimieren sollte, wurde am 20. Mai 2021 vom Deutschen Bundestag abgelehnt.