Der vergessene aktive Schallschutz
Fluglärm über Nauheim und Königstädten

Richterlich gerügt

 

Mit Inkrafttreten der Lärmschutzbereichsverordnung zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens im Herbst 2011 löste die Hessische Landesregierung eine Flächen-Verlärmung aus im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Ein neuer Flugausgang, die sogenannte Südumfliegung, wurde in einer Sammelklage von rechts- und linksrheinischen Klägern (1x Stadt, 7x Gemeinden, 5x Privatpersonen) vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel (VGH) angefochten.

Logistikbelange und Lärmschutz für Hochbetroffene wurden angefochten, aber nicht die Lärmschutzbelange von Höchstbetroffenen(!). Am 03. September 2013 erfolgte nach einer mündlichen Verhandlung das Urteil. Nach Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht und erneuter Verhandlung vor dem VGH fand die endgültige Abweisung der Klage am 14. Februar 2019 statt...

In zwei umfassenden Urteilsbegründungen sind Abwägungen zur Logistik und  Fluglärmbelastung niedergeschrieben. Das Verletzen von Lärmschutzbelangen Höchstbetroffener wird explizit in beiden schriftlichen Urteilsbegründungen gerügt (Auszüge):


1.  VGH 9C 323/12.T vom 03. Sept. 2013, RN 74 und 75:

Die Festlegung der streitgegenständlichen Flugverfahren ist jedoch abwägungsfehlerhaft erfolgt, so dass sie sich als rechtswidrig erweist und die Kläger in ihren Rechten auf gerechte Abwägung ihrer Lärmschutzbelange verletzt…

Die Entscheidung für Flugverfahren, die – wie es bezüglich der Klägerin zu 2.*) und des Klägers zu 13.**) der Fall ist – mit unzumutbaren Lärmbelastungen verbunden sind, bedarf grundsätzlich einer besonderen Rechtfertigung…“

 

 2. VGH 9C 651/16.T vom 14. Febr. 2019, RN 94:

„Danach berufen sich die Klägerin zu 2.*) und der Kläger zu 13.**) zu Recht darauf, dass die streitgegenständlichen Flugverfahren für sie zu einer als unzumutbar zu bewertenden Lärmbelastung führen“.


 

*)        Höchstbetroffene Anrainerin (Gemeinde Nauheim)

**)       Höchstbetroffener Anrainer (Nauheimer Bürger)