Der vergessene aktive Schallschutz
Fluglärm über Nauheim und Königstädten


Präsentation Aktiver Schallschutz


Der Deutsche Bundestag lehnte Hessens Lärmobergrenze-Gesetzesantrag ab.



Als „Filet-Stück" zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des ,Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm' stellte sich 1971 der in den 1950/1960er Jahren am Frankfurter Flughafen entwickelte vermeidbarer Fluglärm mittels gebündelter Radar-Abflugverfahren abseits von Besiedlungen heraus, umgangssprachlich: aktiver Schallschutz: Ein nachhaltiger Lärmschutz wurde damals gemeinsam von der Hessischen Landesregierung, der US-Air Force, Luftfahrtgesellschaften und Nichtregierungsorganisationen entwickelt… damals noch ohne gesetzliche Vorgaben.

Fehlende gesetzliche Vorgaben zum aktiven Schallschutz führten im Zuge der exorbitanten Flughafenerweiterungs-Planung Anfang der 2000er Jahre zu einer beispiellosen Vernebelungstaktik. Aktiver Schallschutz sollte nicht einem Schutzgesetz, sondern einem Verkehrsgesetz zugeordnet werden: Das Originalgesetz… ‚Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm' wurde offensichtlich 2007 mit einem ‚2007er-Parallelgesetz' verschmolzen und konvertierte von FluglärmSchG (30. März 1971) zum FluglärmG (31. Okt. 2007) mit nur passiven(!) Schutz-Komponenten. Darüber hinaus sollte ein weiteres ‚Parallelgesetz‘ in der letzten Legislaturperiode des 19. Deutschen Bundestages Rechtssicherheit für die umstrittene hessische Lärmschutzbereich-Regelung festsetzen, der sogenannten Lärmobergrenze per Lärmindex-Regelung…

… Mit Nachhakens werten externen und internen Sachinformationen, wie sie einschlägig im Deutschen Bundestag aufgelaufen sind, beschäftigt sich die folgende Präsentation. Parlamentarier aller Fraktionen im Deutschen Bundestag wurden in den Jahren 2020 und 2021 sukzessive informiert. Der Tenor:

• Am Anfang der Fluglärmschutz-Gestaltung stand am Frankfurter Flughafen vermeidbarer Fluglärm, siehe Chart 1: Aktiver Schallschutz.


Chart 1                

Rückblick: Geschichtliche Entwicklung, aktiver Schallschutz 1945 – 1965

Chart 2                   

Ausblick: Aktiven Schallschutz diametralen Interessen opfern?

Chart 3                  

Südumfliegung vor 55 Jahren

Chart 4                  

Radar-Abflugverfahren abseits von Siedlungen

Chart 5                

Vermeidbarer Fluglärm ist geregelte Verbindlichkeit

Chart 6                

Vermeidbarer Fluglärm: 2011 willkürlich gecancelt

Chart 7                 

Respektloses Evaluieren vor Parlamentariern

Chart 8           

Geschichtsresistentes Evaluieren für die Bundesregierung

Chart 9                 

Petition aktiver Schallschutz

Chart 10                 

Lärmpolitik anstelle von Lärmschutz

Chart 11              

Erhöhter Fluglärm nach geänderter Lärmschutzregel

Chart 12               

Konzept: Lärmobergrenze -/Lärmkontingente-Modell

Chart 13               

Info: Fraport verschiebt T3-Start

Chart 14              
Willkürlicher Fluglärm über Flughafenanrainer

Chart 15

Frankfurter Flughafenausbau-Desaster

Chart 16 

Fluglärmschutz per Gesetzesnovelle konfiszieren?

Chart 17       

BGBl. I S. 282 vom 30.03.1971

Chart 18

Appell an die Legislativen von Bund und Ländern

Chart 19

Lärmverteilung 1971 vs. 2020

Chart 20
Lobby-Interessen konfiszieren etablierten Fluglärmschutz

Chart 21

Verstößt ein zusätzlicher Gesetzesantrag gegen gute Sitten

21.1: E-Mail an das Bundespräsidialamt

Verstößt ein zusätzlicher Gesetzesantrag gegen gute Sitten

 

Chart 22    

Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

BGBl. 2550 Jahrg. 2007

Anhang Chart 22


Chart 23: E-Mail an den Hessischen Wirtschaftsminister HMWEVW  

Staatsminister Al Wazir_Juli 2021

Chart 24

Endstation für Tricksen & Täuschen?

Chart 25

Deutscher Bundestag lehnte Lärmobergrenze ab



 Summeries zu den Charts

 

Chart 1

Rückblick: Geschichtliche Entwicklung des aktiven Schallschutzes

Der Schutz vor vermeidbarem Fluglärm am Frankfurter Flughafen veranlasste in den 1960er Jahren eine Arbeitsgruppe – ein Zusammenschluss von Behörden, autorisierten Interessengruppen des öffentlichen Lebens und der damals präsenten US-Air-Force – das Einrichten von verbesserten An- und Abflugverfahren.

Chart 2

Ausblick: Wird primärer Fluglärmschutz diametralen Interessen geopfert?

Nach über fünfzig Jahren, zunächst stetig wachsenden Flugbewegungen bis 2007 (mit 492.569 Flugbewegungen pro Jahr in den folgenden 10 Jahren unerreicht[!]) soll nach Jahren der Stagnation das neue Geschäftsmodell der ‚Mehrfachumläufer-Kurzstrecken-Billigflieger‘ ab 2017 einen signifikanten „Verkehrsknick nach oben“ einbringen… aber im urbanen Umfeld am Frankfurter Flughafen würde vermeidbarer Fluglärm nicht mehr gehalten werden können: 

Als Konsequenz soll – wie geschehen – aktiver Schallschutz durch eine ‚Lärmkontingent-Regel‘ per übergeordnetem Bundesgesetz ersetzt werden. Als sogenannte ‚Lärmobergrenze‘ hat die Landeslegislative eine entsprechende Umstellung für den Frankfurter Flughafen seit 2017 bereits „als gültig erklärt“.

Chart 3

Südumfliegung vor 55 Jahren

Wie Zeitzeugen aus den 1960er Jahren vom Frankfurter Flughafen berichten, waren es Militärmaschinen der US-Air-Force, die u. a. mit frenetisch lauten Startgeräuschen in den Nachkriegsjahren per Radar-Standard-Ausrüstung bei Westlage

Chart 4

Radar-Abflugverfahren abseits von Siedlungen am Frankfurter Flughafen

spursicheren Höhengewinn in der ersten Steigphase über Wald- und Wiesengebiete erreichten.

Chart 5

Frankfurt 1984: Vermeidbarer Fluglärm ist etablierte Verbindlichkeit

Dreizehn Jahre nach Inkrafttreten von gesetzlichen Lärmschutzbereichen setzte die Landes-Legislative das Prinzip von vermeidbarem Fluglärm am Frankfurter Flughafen fort anlässlich der Startbahn-18-West-Inbetriebnahme im Jahr 1984


Chart 6

Flughafen Ffm. 2011: Vermeidbarer Fluglärm wurde gecancelt

um nach weiteren siebenundzwanzig Jahren anlässlich der Landebahn-Nord-West-Inbetriebnahme den aktiven Schallschutz im Südwesten am Flughafen wieder rückgängig zu machenein Rückschritt unter Beteiligung einer Arbeitsgruppe mit übereinstimmender Besetzung zu den 1960er Jahren… inzwischen allerdings ohne US-Air-Force-Beteiligung …


Evaluationen für den Deutschen Bundestag:


Zur 2. Novellierung des Gesetzes-zum-Schutz-gegen-Fluglärm wurden Evaluationen und Empfehlungen von autorisierten Nichtregierungs-Organisationen sowie Bundesfachbehörden im Deutschen Bundestag eingebracht:

Chart 7

Respektloses Evaluieren vor Parlamentariern

Nichtregierungsorganisationen evaluieren, dass es durch das Fluglärmschutzgesetz nicht leiser würde‘… und es ‚keine Definition des Vorranges von aktivem vor passivem Schallschutz beim Fluglärm gäbe‘…

Evaluationen von NROs verschweigen die Entwicklung vermeidbaren Fluglärms am Frankfurter Flughafen und reguläre lärmarme Abflugverfahren in Frankfurt ... den „aktiven Schallschutz“ nach heutiger Sprachregelung.

Chart 8

Geschichtsresistentes Evaluieren für die Bundesregierung

Die zuständige Bundesbehörde validiert in einem ersten-Bericht-für-die-Bundesregierung unter Punkt „7.9 Aktiver Schallschutz“:

„…dass aktiver Schallschutz bei der Bekämpfung von Fluglärm wirksamer ist als passiver Schallschutz“… „beim aktiven Lärmschutz… insgesamt beachtliche Fortschritte erreicht worden sind“....

Stellungnahme: Ein aussageleerer „Bedeutungsmix" aus passivem und aktivem Schallschutz/ Lärmschutz geht am Thema aktiver Schallschutz an/um Flughäfen in unglaublich respektloser Weise vorbei.

Chart 9

Petition aktiver Schallschutz

Mit Petition 1-19-12-962-008102 wird der Bestand regulärer lärmarmer Abflugverfahren am Frankfurter Flughafen und bundesweit als verpflichtende Klarstellung in Lärmschutzbereichen begehrt.

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Frankfurter Flughafen, Fakten:

 Chart 10

Lärmpolitik anstelle von Lärmschutz

Lärmarme Radar-Abflugstrecken wurden ca. 55 Jahre nach deren Inbetriebnahme zur gesteigerten Lärmbelastung der Flughafen-Anrainer nach Westen verschoben.


 Chart 11

Erhöhter Fluglärm nach geänderter Lärmschutzregel

Mit Einführung von Radarführungsstrecken wurden erstmalig (abseits von Flughafen-Anrainern verlaufende) Abflugverfahren entwickelt und zu Regel-Flugverfahren ‚gebündelt‘. Dieser Fluglärm-Primärschutz mutierte später zum „Klotz am Bein“: Die geplante, exorbitante Flughafenerweiterung um ~35% kam im begrenzten Luftraum um den „Stadtflughafen Frankfurt“ an ihre logistische Grenze…  

 

Chart 12

Konzept: Lärmobergrenze-Lärmkontingent-Modell

Das Prinzip des sogenannten aktiven Schallschutzes (hier: lärmarme Abflugverfahren) soll durch sogenannte Lärmkontingente (hier: direktes Überfliegen von Flughafen-Anrainer) ersetzt werden.


Chart 13       

Info: Fraport verschiebt T3-Start


Chart 14

Konzept: Lärmobergrenze-Lärmkontingent-Modell

Im Jahr 2000 prognostizierte 701.000 Flugbewegungen per Anno für das Jahr 2020 wurden um ca. 26 % verfehlt. Ein höchst umstrittenes Erweiterungsprojekt wurde augenscheinlich vom Wettbewerb in Fernost abgehängt...


Chart 15

Frankfurter Flughafenausbau-Desaster

Nach Inbetriebnahme einer 4. Rollbahn wurden am Frankfurter Flughafen weniger Flugbewegungen abgefertigt, als zuvor mit 3 Rollbahnen. Die Umstellung von lärmarmen Abflugverfahren auf Lärmkontingente hat die psychoakustische Fluglärmbelastung der Flughafenanrainer signifikant erhöht.


Chart 16

Fluglärmschutz per Gesetzesnovelle konfiszieren?


Mit DBT-Drucksache 19/1384 vom 23.März 2018 wird der falsche Eindruck erweckt, dass das Fluglärmschutzgesetz im Jahr 2007 und ein erster Lärmschutzbereich in Frankfurt im Jahr 2011 festgesetzt wurde. Richtig ist demgegenüber das Jahr 1971:

  •      Was steckt dahinter?


Chart 17

BGBl I, S. 282 v. 30031971

Zur Festsetzung von Lärmschutzbereichen sind Karten und Pläne ein Bestandteil der Rechtsverordnung.


Chart 18

Appell an die Legislativen von Bund und Ländern:

Die 2. Novelle des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm soll noch bis Ende der laufenden Legislaturperiode ratifiziert werden. Dieses Schreiben richtet sich an die Verantwortlichen der Legislativen von Bund und Ländern.

 


Chart 19

Lärmverteilung 1971 vs. 2020


Mit Bundesrat-Drucksache 550/15 vom 17.11.2015 bringen drei benachbarte Bundesländer den „Entwurf eines Gesetzes zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm“ ein: Entgegen der Ankündigung „Fluglärm generell zu reduzieren“, zielen die Statements der Initiatoren augenscheinlich auf bereits getroffene Maßnahmen am benachbarten Verkehrsflughafen für ein Abflugverfahren der Betriebsrichtung bei Westlage:

Frenetisch laute Startgeräusche führen unter Missachtung von vermeidbarem Fluglärm zu höchster psychoakustischer Belastung der Bevölkerung am Flughafen. Demgegenüber wird die Bevölkerung des angrenzenden, Bundeslandes entlastet:  Hier allerdings auf einem Niveau mit inzwischen halbierter psychoakustischer Wahrnehmung (Lautstärke)… je nach gewonnener Steighöhe sogar mit entsprechend größerer Lautstärke-Minderung. 


Chart 20

Lobby-Interessen konfiszieren etabloierten Fluglärmschutz


Wie bekannt, soll primärer Fluglärmschutz lärmgeminderter Regel-Abflugverfahren zugunsten von Lobby-Interessen weichen, Grund: Kapazitätserhöhungen an Flughäfen, die ihre Wachstumsgrenze im urbanen Umfeld erreicht haben.

Dieses Ziel verfolgt der neue Gesetzesentwurf einer Dreiländerinitiative im Bundesrat. Dabei tritt ein Antragsteller als Anteils-Besitzer und Lobbyist seines eigenen Verkehrsflughafens auf, Durchschaubarer Grund: Ein neues Bundesgesetz soll geplante Erweiterungs-Maßnahmen in Sachen ‚aktiver Schallschutz‘ nicht anfechtbar machen…


 Chart 21       

21. Verstößt ein zusätzlicher Gesetzesantrag gegen gute Sitten

Anhang Chart 21

Erinnerungsschreiben an Bundestagspräsidenten vom Mai 2021

 

Zugunsten einer unglaublich aufgeblähten Flughafen-Erweiterungs-Planung um 30% auf 701.000 Flugbewegungen pro Jahr wollen Eigner, Betreiber, Behörden und systemrelevante Institutionen am Frankfurter Flughafen lärmgeminderte Abflugverfahren canceln. Im Bundesrat wurde ein (‚perfide‘ eingefädelter!) Gesetzesantrag eingebracht, den… „Entwurf eines Gesetzes zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm“. Unter der Oberfläche dieses „verbal-guten“ Scheins, wird sich erwiesener Weise das subjektive Lärmempfinden im Südwesten am Flughafen bis zum Dreifachen erhöhen (siehe Grafik)…


21.1

Email: Verstößt ein zusätzlicher Gesetzesantrag gegen gute Sitten

 


Chart 22     

Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

BGBl. 2550 Jahrg. 2007

Anhang Chart 22


Am 20. Mai 2021 erfolgte die Ablehnung einer Dreiländerinitiative (eingebracht über die Fraktion Bündnis der Grünen) durch den Deutschen Bundestag. Damit ist das Ziel der Eigner und Betreiber des Frankfurter Flughafens gescheitert, unter anderem den aktiven Schallschutz lärmgeminderter Abflugverfahren in das Verkehrsgesetz zu verlagern… bei gleichzeitiger Erhöhung der Zumutbarkeitsschwelle für Fluglärm an Verkehrsflughäfen.


Chart 23  

E-Mail an Staatsminister Al-Wazir_Juli 2021


Chart 24
Endstation für Tricksen & Täuschen?

 

 

Chart 25
Deutscher Bundestag lehnt Hessens Lärmobergrenze ab

 

… siehe 230. Plenarsitzung vom 20. Mai 2021: ‚TOP 48 m' zur Beschlussempfehlung 19/29718 vom 18.05.2021



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