Der vergessene aktive Schallschutz
Fluglärm über Nauheim und Königstädten

Lärmobergrenze ohne gesetzliche Legitimation

   Der Deutsche Bundestag lehnt den hessischen Fluglärmschutz-Gesetzesantrag ab

Das Wirtschaftsministerium HMWEVW informiert im Herbst 2017: „Seit November 2017 gilt am Frankfurter Flughafen eine Lärmobergrenze“. Zuvor hatte Hessen über den Bundesrat 2015 ein Fluglärmschutz-Gesetzesantrag an den 19. Deutschen Bundestag (2017 – 2021) gestellt. In Bezug auf Fluglärmschutz wurde beantragt:

„Die Lärmobergrenze wird am besten in Form eines Lärmindex eingeführt…“.

In seiner Plenarsitzung am 20. Mai 2021 lehnte der Deutsche Bundestag diesen Gesetzesantrag ab… somit ist eine angestrebte Rechtssicherheit für die Lärmobergrenze mit integrierter Südumfliegung gescheitert.


Das Prinzip der Lärmobergrenze mit integrierter Südumfliegung:



Nach den Vorstellungen der Landes-Legislative soll die Fläche, die nach der Ausbau-prognose 2020 tagsüber mit mehr als 55 dB(A) verlärmt ist, begrenzt werden.
Angedacht ist die Flächengröße der blau umrandeten Schutzzone 2, Maßeinheit in ‚ha‘.
Innerhalb dieser Fläche sind unzumutbare Einzelschallereignisse >80 dB(A) erlaubt.