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Artikel dieser Homepage begleiteten in den Jahren 2020 und 2021 kritisch Evaluationen zum Fluglärmschutzgesetz. Des Nachhakens werte Dialoge, wie sie mit Bundestag-Drucksachen veröffentlicht werden, wurden hinterfragt: Bundestagabgeordnete/innen aller Fraktionen erhielten Recherche-Ergebnisse per E-Mail.
Einen hessischen ‚Fluglärmschutz‘-Gesetzesantrag lehnte der Deutsche Bundestag in der Folge ab. Seitdem fehlt der Lärmobergrenze des Frankfurter Lärmschutzbereiches – mit umstrittener Südumfliegung – die Legitimation respektive die angestrebte Rechtssicherheit:
Gleiches gilt für die kongruent gestaltete Lärmkartierungs-Hüllkurve des Flughafens Frankfurt Main im Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde).