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Ein hessischer Fluglärmschutz-Gesetzesantrag wurde im Mai 2021 vom Deutschen Bundestag abgelehnt. Seitdem fehlt der Lärmobergrenze des Frankfurter Lärmschutzbereiches mit integrierter Südumfliegung die Legitimation und damit die per Bundesgesetz angestrebte Rechtssicherheit.
Artikel dieser Homepage begleiteten kritisch entsprechende Evaluationen zum Fluglärmschutz und des Nachhakens werte Dialoge, wie sie mit Bundestag-Drucksachen bekannt geworden sind.