Der vergessene aktive Schallschutz
Fluglärm über Nauheim und Königstädten

Fluglärmprotest:

Links zum Bundestag und Bundesrat


Die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg starteten 2015 über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative für den Deutschen Bundestag zum Fluglärmschutz: Unter dem Deckmantel nachvollziehbarer Fluglärmentlastung im Nordwesten am Frankfurter Flughafen wurde im Südwesten demgegenüber etablierter Fluglärmschutz außer Kraft gesetzt. Die angestrebte Rechtssicherheit eines entsprechend abgestimmten Gesetzesantrages scheiterte aber an den Regularien der Bundeslegislative, siehe Punkt 6.)  


1.) Bundesrat, Fluglärmschutz-Gesetzesinitiative

Bundesrat-Drucksache 550/15 vom 17.11.2015
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0501-0600/550-15.pdf?__blob=publicationFile&v=2
„Entwurf eines Gesetzes zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm“.


2.) Bundestag, Fluglärmschutz-Gesetzesantrag

DBT-Drucksache 19/27211 vom 03.03.2021
https://dserver.bundestag.de/btd/19/272/1927211.pdf
„Fluglärm mindern, die Menschen in den Flughafenregionen besser schützen“ …

… Kernantrag des Hessischen Wirtschaftsministers, siehe: ‚zu 30‘:

„Die Lärmobergrenze wird am besten in Form eines Lärmindex eingeführt, der ein Produkt ist aus der Anzahl der Betroffenen und den einzelnen Lärmpegeln, denen diese ausgesetzt sind“, siehe beispielhafte Darstellung in nachfolgender Grafik.

Hinweis: Dieser Gesetzesantrag wurde am 20.05.2021 vom Deutschen Bundestag abgelehnt, siehe 6.).

Trotzdem, 11. Oktober 2023, : Ankündigung eines neuen Lärmschutzbereiches des Wirtschaftsministeriums vor der Fluglärmkommission Frankfurt…


… Lärmobergrenze durch die Hintertür?










3.) Bundestag, Drucksachen

Abgeordneten-Anfrage:
DBT-Drucksache 19/1121 vom 07.03.2018
https://dserver.bundestag.de/btd/19/011/1901121.pdf

Bundes-Fachbehörde-Verkehr-Antwort:
DBT-Drucksache 19/1384 vom 23.03.2018
https://dserver.bundestag.de/btd/19/013/1901384.pdf


4.) Faktencheck und Einhaken zum Dialog:

Faktenscheck zu Anfrage 19/1121 und Antwort 19/1384 siehe Chart 16. Das Ergebnis: Die Bundes-Fachbehörde „unterschlägt“ mit Drucksache 19/1384 den etablierten aktiven Schallschutz eines ersten Lärmschutzbereiches von 1971 mit lärmgeminderten Abflugverfahren.

Einhaken: Das Chart 16 wurde per E-Mail mit einer Kurzinfo jedem Abgeordneten des 19. Deutschen Bundestages zur Kenntnis gebracht. (auch weitere Charts der Präsentation ‚Aktiver Schallschutz’ ging an Abgeordnete/innen des Bundestages).


5.) Beschlussempfehlung des Bundestag-Fachausschusses Verkehr

DBT-Drucksache 19/29718 vom 18. Mai 2021
https://dserver.bundestag.de/btd/19/297/1929718.pdf
„Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“.


6.) Bundestag-Plenarsitzung am 20. Mai 2021:

Entsprechend der Beschlussempfehlung durch den Fachausschuss lehnte das Plenum den Gesetzesantrag 19/27211 vom 03.03.2021 unter TOP 48m ab… wie im Folgenden dokumentiert:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw20-de-abschliessende-beratungen-840222

• Siehe Video: Von Minute 11:30 bis 12:20
• Siehe Protokoll-Text: Bis „Fluglärm“ scrollen (13. Block), oder hier:

Fluglärm: „Fluglärm mindern, die Menschen in den Flughafenregionen besser schützen“ lautete der Titel eines Antrags der Grünen (19/27211), den der Bundestag gegen die Stimmen der Linken und Grünen sowie einer Stimme aus der Unionsfraktion ablehnte. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (19/29718). Der gesamte Fluglärmschutz sei auf passiven Lärmschutz ausgerichtet, der im Fluglärmgesetz geregelt werde, so die Antragsteller. „Wie viel Lärm von einem Flughafen ausgehen darf, spielt dabei keine Rolle.“ Festgelegt werde nur, welche Schutzmaßnahmen zum Ausgleich ergriffen werden müssen. Das geschehe in Form von baulichem Schallschutz an den Wohnungen, Entschädigungszahlungen sowie Baubeschränkungen und -verboten, hieß es weiter. Insgesamt 53 Forderungen erhoben die Grünen. Mit Blick auf Luftverkehrsgesetz und Luftverkehrsordnung wurde von der Bundesregierung etwa verlangt, neu zu definieren, wann die Änderung eines Flughafens als wesentlich anzusehen ist und dabei alle Maßnahmen einzubeziehen, die den Flugbetrieb faktisch erhöhen.