Der vergessene aktive Schallschutz
Fluglärm über Nauheim und Königstädten

TRICKSEN + TÄUSCHEN

... zur Frankfurter Flughafenerweiterung


Frankfurt/Chemnitz 2013:


Der Lehrstuhl Wirtschaft der Technischen Universität Chemnitz forschte und analysierte das Mediationsverfahren um den Frankfurter Flughafenausbau mit dem Ergebnis, Zitat:


"Das Mediationsverfahren ist ein Lehrbeispiel, wie unter der Oberfläche eines guten Scheins getrickst wurde, um ein Großprojekt durchzubringen…" *)


*) Prof. Dr. Friedrich Thießen, TU Chemnitz am 03. Juni 2013 in Frankfurt.


Wiesbaden-Frankfurt zur Millenniumwende:


Für eine fünfunddreißigprozentige Flughafenerweiterung forderte der Flughafen-betreiber Fraport ein Abflugverfahren, welches das am Frankfurter Flughafen eingeführte System lärmarmer Abflugverfahren bei Westlage-Betrieb aushebeln würde.


Daraufhin lehnte die für das Erweiterungsprojekt federführende Fachbehörde – das Regierungspräsidium Darmstadt – in einem ersten nicht veröffentlichten Entwurf ihrer Stellungnahme alle Vorhabens-Varianten zunächst als „nicht raumverträglich“ ab…


… Doch aus dem weisungsbefugten Hessischen Wirtschaftsministerium kam die Planungsvorgabe:


„Die Vereinbarkeit der Vorhabens-Varianten… kann mit den Erfordernissen der Raumordnung hergestellt werden. *)


*) Quelle: Lebensquelle (Bann)Wald 2002, S. 8+9, IG Bauen-Agrar-Umwelt


Nach einem augenscheinlich perfekt abgestimmten Zeitablaufplan zur Flughafenerweiterung erfolgten danach sukzessive: Planfeststellung = 2007, Siedlungsbeschränkungen = 2010, Lärmschutzbereichsverordnung = 2011, erster Spatenstich für Terminal 3 = 2015, Lärmobergrenze = 2017...


… Hinweise auf Marktsättigung, beispielsweise zum Bedarf für ein drittes Terminal, oder richterliche Rügen zum umstrittenen Abflugverfahren über höchstbetroffene Flughafenanrainer, blieben unberücksichtigt …


Kennzeichnend für zurückliegende 20 Jahre sind umstrittene legislative Initiativen im Bundesrat und Bundestag, die das System lärmarmer Abflugverfahren durch Lärmkontingente austauschen wollten.
Ein entsprechender Gesetzesantrag (Drucksache 19/27211 v. 03.03.2021), der das Frankfurter Lärmobergrenze-Lärmindex-Modell legitimieren sollte, wurde für die Bundestag-Plenarsitzung vom 20. Mai 2021 eingereicht:


Während das Mediationsverfahren noch als Lehrbeispiel galt, >unter der Oberfläche eines guten Scheins< trickreich ein Großprojekt durchzubringen, scheiterte die Legitimation einer Lärmerhöhung per Lärmobergrenze am Frankfurter Flughafen trotz eines (trickreich-) positiv klingenden Titels:
> Fluglärm mindern, die Menschen in den Flughafenregionen besser schützen <


Schluss mit TRICKSEN + TÄUSCHEN?

 

Momentan wird im Südwesten am Frankfurter Flughafen die Bevölkerung weiterhin mit erhöhtem Fluglärm gegeißelt… willkürlich, weil vermeidbar!