Fluglärmprotest:
Lärmobergrenze durch die Hintertür?
Das Hessische Wirtschaftsministerium kündigte im Sommer 2023 einen neuen Lärmschutzbereich (LSB) für den Frankfurter Verkehrsflughafen an. Zu TOP 2 der FLK-Sitzung vom 11.10.2023 präsentiert das Ministerium auf Seite 5 erneut Lärmkontingente („Fluglärmindex 2.0“) und einen LSB, dessen Hüllkurve-Charakteristik sowie Flächengröße dem „Prognose-701.000-LSB“ vom Oktober 2011 entspricht:
Der neue LSB (links dargestellt) ist nicht hinnehmbar.
Nachdem die Initiative des Hessischen Wirtschaftsministers für Lärmkontingente Rechtssicherheit per Bundesgesetz zu erlangen, Zitat:
„Die Lärmobergrenze wird am besten in Form eines Lärmindex eingeführt, der ein Produkt ist aus der Anzahl der Betroffenen und den einzelnen Lärmpegeln, denen diese ausgesetzt sind“ ...
...vom Deutschen Bundestag in der Plenarsitzung am 20. Mai 2021 abgelehnt wurde, bleiben lärmgeminderte Abflugverfahren obligatorisch, bekannterweise als Minimum-Noise-Departure-Routing.
Darüber hinaus hat eine über Jahre währende rezessive Verkehrsentwicklung am Flughafen aktuell einen Stand von vor 26 Jahren erreicht:
Würde die Hessische Landeslegislative – entgegen der Ablehnung durch die vorgesetzte Bundeslegislative – das Prinzip des vermeidbaren Fluglärms im neuen Lärmschutzbereich weiterhin missachten und Lärmerhöhung per Lärmindex partiell verordnen, bestünde nicht nur der Anfangsverdacht einer Rechtswidrigkeit, es wäre ein Akt beispielloser Respektlosigkeit gegenüber der vorgesetzten Bundeslegislative und eine mangelhafte gesellschaftliche Vorbildfunktion.
Fluglärmprotest
Weitere Aktivität im November:
Per E-Mail wurde der Vorstand der Kommission zur Abwehr des Fluglärms (FLK) gebeten, für alle Flugausgänge des neuen Lärmschutzbereichs generell und einheitlich vermeidbaren Fluglärm vom Wirtschaftsministerium einzufordern, ohne Wenn und Aber… insbesondere auch nach Südwesten für die Südumfliegung.