Der vergessene aktive Schallschutz
Fluglärm über Nauheim und Königstädten

Brandbrief


                               Offener Brief

Frankfurter Lärmschutzbereich, willkürlicher Fluglärm im Süden


Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim
(Verteiler siehe unten)
Weingartenstraße 46-50
64569 Nauheim


14. September 2024


Neuer Lärmschutzgereich: Respektiert Hessens Wirtschaftsminister eine bundes-hoheitliche Entscheidung?


Sehr geehrte Damen und Herren,


mit einem neuen Lärmschutzbereich (LSB) zur geplanten Flughafenerweiterung verordnete Hessens Wirtschaftsminister im Oktober 2011 ein zweites Abflugverfahren nach Süden, parallel zu 1984 eingeführten Abflügen-18-West. Der Flugausgang des neuen Abflug-verfahrens, die sogenannte Südumfliegung, wurde über zuvor lärmgemindertem Wohngebiet festgesetzt. Diese willkürliche Lärmerhöhung wurde im November 2017 als Lärmobergrenze gültig. Der Makel: Einer Gültigkeitserklärung fehlt – anders als bei einer Rechtsverordnung – die erforderliche Rechtssicherheit für die Südumfliegung-Flugverfahrensvariante.

In der Öffentlichkeit suggerierte eine Hessische Gesetzesinitiative Rechtssicherheit per Bundesgesetz…

Mai 2021:

Der über den Bundesrat eingereichte Hessische Gesetzesantrag – limitierten Fluglärm an deutschen Lärmschutzbereichen per Lärmindex einzuführen – wurde vom Deutschen Bundestag in seiner Plenarsitzung vom 20. Mai 2021 abgelehnt.

07. Juli 2023:

Das Wirtschaftsministerium (HMWEVW) kündigte der Fluglärmkommission (FLK) einen neuen LSB an: Damit wurde regelkonform, nach den Vorgaben des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), die FLK-Beratung einbezogen für Flugroutenfestsetzung und Lärmschutzbereich durch Mitglieder mit Ortskenntnissen, u.a. Anrainer-Bürgermeister gemäß Anhang und § 32b LuftVG.

Stand September 2024:

Dreieinhalb Jahre nach dem Scheitern des Gesetzesantrages einer Lärmerhöhung im LSB per Lärmindex im Deutschen Bundestag, sowie vierzehn Monate nach Projektstart eines neuen LSB durch das Hessische Wirtschaftsministerium, ist die Reaktivierung von vermeidbarem Fluglärm im Süden des Frankfurter LSB noch immer nicht in trockenen Tüchern:

1. Das HMWEVW beharrt weiterhin auf „Status Quo: aktueller LSB (festgesetzt 2011)“ und ignoriert den selbst initialisierten, erfolglosen Antrag bei der vorgesetzten Bundes-Legislative. Offensichtlich soll diese neue Lärmschutzbereichsverordnung den Lärmobergrenze-Status

• aus dem rechtsfreien Raum einer Gültigkeitserklärung lösen und
• auf ein – auf den ersten Blick(!) – rechtssicheres Landesgesetz heben.

Schlingerkurs des HMWEVW zur LSB-Vorstellung: Mainstream zu TOP 5, Seite 5 waren in der FLK-Sitzung am 19. Juli 2023 Erläuterungen zum Frankfurter Fluglärmindex 2.0. Diese Dokumentation wurde – warum auch immer – am Dienstag, 13. Februar 2024 zurückgezogen und durch den derzeitigen LSB von Okt. 2011 ersetzt, mit umstrittenem Flugausgang über Wohngebiete.

2. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim blieb bis dato untätig. Noch wurde kein Antrag auf einen lärmgeminderten Flugausgang für die Südumfliegung gestellt.
Neue Entscheidungsgrundlage für die Gemeinde: Nachdem die LSB-Lärmerhöhung per Lärmindex über Nauheim keinen Gesetzesstatus auf Bundesebene erhalten hat, greift wieder die Beteiligung der FLK-Mitglieder und deren Ortskenntnisse, nach § 32b LuftVG.
Die Wiedereinführung des lärmgeminderten Flugausganges war in Nauheim bereits Gegenstand einer Unterschriftenaktion. Die Dokumente wurden im Herbst 2018 dem Gemeindevorstand sowie Fraktionen während einer Gemeindeparlamentssitzung übergeben:

• 478 Nauheimer Bürger forderten ein „Ende der Wohnraumüberflüge“

Wie nachvollziehbar, ist die rechtliche Voraussetzung zum Umsetzen vorgenannter Bürgerforderung seit dem 20. Mai 2021 objektiv gegeben.

Der Gemeindevorstand von Nauheim wird in Sachen Fluglärm an die Schutzbefohlenheit gegenüber seinen Bürgern erinnert. Entsprechende Tätigkeiten erwarten Nauheimer zeitnah. Nochmals zwei Hauptargumente:

1. Epochale Rechtslage zum Beenden des Lärmobergrenze-Modells über Nauheim.
2. Zur Logistik: Signifikanter Verkehrsrückgang am Frankfurter Flughafen…
Niveau wie vor 23 Jahren: 2023 = 430.436 Flugbewegungen p.a. versus 2000 = 458.731


Mit freundlichen Grüßen

Horst Walter


An: Roland Kappes; Bürgermeister, Rosalia Radosti; Erste Beigeordnete, Silvia Best, Hubert Deckert, Kerstin Deimer, Klaus Fischer, Gabriele Hochmuth, Helga Stadler
Cc: Kaweh Mansoori, Wirtschaftsminister HMWEVW
Paul-Gerhard Weiß, Vorsitzender der Kommission zur Abwehr des Fluglärms (FLK)