70 Jahre Fluglärmschutzgeschichte ... zum Aktiven Schallschutz
... eine Pflichtlektüre!
Es begab sich zu der Zeit, als am Frankfurter Flughafen Radarführungs-Strecken eingeführt wurden: Da respektierten zuständige Administrationen und autorisierte Organisationen rund um den Flughafen die Schutzbedürftigkeit der Menschen. Es wurden Abflugverfahren gebündelt und abseits von Siedlungen verordnet nach dem Grundsatz: Fluglärm mindern.
Doch dann machten sich zur Millenniumwende diametrale Interessen auf den Weg und raubten das Juwel lärmgeminderter Abflugverfahren im Südwesten. Unter dem Deckmantel des guten Scheins ‚Fluglärm mindern, die Menschen in den Flughafenregionen besser schützen‘ wurden Lärmerhöhungen in einem Schutzgesetz-Antrag versteckt und der Bundes-Legislative erläutert: ‚Die Lärmobergrenze wird am besten in Form eines Lärmindex eingeführt…‘:
Aber gewählte Volksvertreter, gestützt von autorisierten Hütern guter Sitten, lehnten den umstrittenen Gesetzesantrag im Frühjahr anno 2021 ab.
Jedoch im Südwesten aufkeimende Hoffnung, menschliche Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit wieder respektiert zu bekommen, verlief im Sand: Der unterlegene „Herrscher über ein Lärmreich“, respektive der „Hüter des Lärmschutzbereiches“, geißelt weiterhin Höchstbetroffene mit erhöhtem Fluglärm im Südwesten am Flughafen.
Bürgerinitiativen, Nichtregierungsorganisationen, sogar eine Institution mit dem Anspruch auf Abwehr des Fluglärms im Schriftkopf blieben und bleiben bis heute untätig mit Blick auf die fehlende Rechtsgrundlage für eine lokale Dauer-Lärmerhöhung am Frankfurter Flughafen. Es wacht weiterhin die Erinnerung über
eine willkürliche, weil vermeidbare Belastung für die Menschen vor Ort:
‚Naum‘ & ‚Kinsteeren‘