Lärmobergrenze, Fakten
1. Mit der Pressemitteilung vom 27.09.2016 leitete das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) die Diskussion über Lärmobergrenzen für den Frankfurter Flughafen ein.
2.
• Mit der Präsentation vom 07.11.2017 prognostizierte das HMWEVW „Die Lärmobergrenze kommt“:
https://wirtschaft.hessen.de/sites/wirtschaft.hessen.de/files/2021-07/171106_prasentationlog.pdf
• Mit der Startseite „Verkehr für Hessen / Luftverkehr in Hessen … stellt das HMWEVW lapidar fest: „Seit November 2017 gilt am Frankfurter Flughafen eine Lärmobergrenze“:
https://wirtschaft.hessen.de/Verkehr/Luftverkehr/Laermobergrenze-Flughafen-Frankfurt
3. Mit Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages zur – vom HMWEVW unterstützten – Gesetzesinitiative „Fluglärm mindern die Menschen in den Flughafenregionen besser schützen“ (Zitat: „…die Lärmobergrenze wird am besten in Form eines Lärmindex eingeführt“), lehnte der Deutsche Bundestag die Lärmobergrenze ab:
https://dserver.bundestag.de/btd/19/297/1929718.pdf
Lärmobergrenze: Prognose und Regelverletzung
Zu 2:
Vom HMWEVW am 07.11.2017 prognostiziert…
...mit gezeigten Gültigkeitsgrenzen
Zu 3:
Dez. 2020: Allen legislativen Bundesinstitutionen vermittelte Regelverletzung.
Frühere Beiträge zum Thema Lärmobergrenze:
Horst Weise am 17. November 2016 in Mainz
Konzept des HMWEVL
Martin Kessel am Montag, 02. Februar 2017 im Terminal 1, Flughafen Ffm.
Dr. Berthold Fuld am Montag, 13.11.2017 im Terminal 1, Flughafen Ffm.