stellten sich fünf Kandidaten/innen am 15. Februar 2023 auf dem VRM-Podium in der SKV-Halle vor. Zuvor erreichte alle Kandidaten zum Thema Fluglärm folgende Information per E-Mail:
Sachlage
Mit Lärmschutzbereichsverordnung vom Okt. 2011 verordnete der Hessische Wirtschaftsminister im Luftraum zwischen Mönchhof-Dreieck und südlich der Nauheimer Kläranlage zwei Flugverfahren vor folgendem Hintergrund:
1. Das Bundesaufsichtsamt BAF setzte ein bislang in Frankfurt übliches lärmgemindertes Flugverfahren durch… abseits von Wohngebieten entsprechend etabliertem Regelbetrieb seit Einführung von Radar-Führungsstrecken, Stichwort „Nachtroute“.
2. Das Hessische Wirtschaftsministerium HMWEVW setzte auf ein neues Bundesgesetz mit Lärmerhöhung über Wohngebieten entsprechend einer Lärmobergrenze… nach eigenem Ermessen, Stichwort: „Südumfliegung“.
Der hessische Gesetzesantrag mit der Einschätzung, Zitat: ‚Die Lärmobergrenze wird am besten in Form eines Lärmindex eingeführt‘, wurde vom Deutschen Bundestag am 20. Mai 2021 abgelehnt. Folglich ist die Lärmobergrenze ohne Gesetzesgrundlage („Gesetz-los“) und die Südumfliegung seitdem ohne gültige Rechtsgrundlage.
Frage:
Werden Sie vom verantwortlichen Wirtschaftsminister die Zurücknahme der im November 2017 für „gültig“ erklärte Lärmobergrenze einfordern und die Wiedereinführung eines lärmgeminderten Abflugverfahrens östlich der A67?